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Die 10 Gebote und Teilnahmebedingungen für Bartwettbewerbe
nach Richtlinien und Regeln des VDBs

 

 

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Jeder Teilnehmer muss vor Ort und vor dem Wettbewerb ein Startgeld bezahlen und seine gewählte Bartkategorie von der vom VDB gestellten und eingewiesenen Vorjury überprüfen lassen.
Ab sofort müssen alle Wettbewerbsteilnehmer, die in den Freestyleklassen
Schnauzbart-Freestyle / Kinnbart-Freestyle / Backenbart-Freestyle und
Vollbart-Freestyle starten, ihren fertig gestylten Bart der Vorjury präsentieren !!!!

 

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Teilnehmern in Klassen, bei denen keine Hilfsmittel erlaubt sind, dürfen nach der Vorjury bis nach Wettbewerbende (am besten bis zur Siegerehrung), bei einer eventuellen Nachbearbeitung des Bartes keinerlei Hilfsmittel verwenden. Geschieht dies, wird der Teilnehmer disqualifiziert.
 

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Die Teilnehmer der einzelnen Kategorien werden gemeinsam einer siebenköpfigen Jury vorgestellt, die eine offene Bewertung vornimmt. Die Einweisung der Jury erfolgt durch den V D B.
 

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Die Benotung ist zwischen 5 und 10 Punkten vorgenommen, wobei halbe Punkte möglich sind.
 

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Die Punkte 10, 9.5 und 9 müssen und dürfen in der zu bewertenden Unterkategorie nur je 1 x vergeben werden.
 

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Die höchste und niedrigste Punktzahl wird in der Wertung nicht berücksichtigt.
 

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Die Plätze eins, zwei und drei müssen eindeutig entschieden werden. Bei gleicher Punktzahl entscheidet eine Stichwahl.
 

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Proteste eines Teilnehmers gegen Juryentscheidungen sind bei Bartwettbewerben nicht üblich und führen zur Disqualifikation. Nur der Präsident des VDB oder sein benannter Stellvertreter können Proteste gegenüber dem Schiedsgericht geltend machen.
 

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Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde. Die Sieger der Plätze 1 bis 3 jeder Unterkategorie erhalten einen Pokal.
 

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Der Teilnehmer des Bartwettbewerbes erklärt sich uneingeschränkt mit der Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen, auch von und mit seiner Person mit Abgabe der Anmeldung und der Bezahlung des Startgeldes einverstanden.
 

Wichtiger Hinweise:
 

Hilfsmittel sind z.B. Bartwichse, Haarspray, Haarlack, Schaumfestiger, Haarwachs, Haargel usw.- Färbemittel sind bei Naturale-Bärten grundsätzlich nicht erlaubt.
 

Naturale Bärte sollen wie gewachsen und naturbelassen aussehen, je natürlicher desto besser !!!
 

Prinzipiell ist in allen Kategorien eine unnatürliche oder grelle Haarfarbe nicht erlaubt. Ebenso sind Gesichtsmasken und stark geschminkte Gesichter nicht zugelassen. Der Bart sollte natürlich wirken und nicht zu gestylt. Der Bart soll sich vom Kopfhaar abheben und darf darin nicht ins Kopfhaar integriert sein.
 

Abbildungen (Zeichnungen) der Freistilklassen wurden bewusst weggelassen, da hier die Phantasie und eigene Kreation gefragt ist. Die Abbildungen in den anderen Klassen sind nur ein Anhaltspunkt über die Art des Bartes. Verbindlich ist der Text. Jeder soll seinen Bart im Rahmen der Vorschriften passend zu seinem Gesicht tragen.